domenica 8 gennaio 2012

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1 commento:

  1. Nun, so einfach ist das nicht. Die anderen Staaten, wie zum Beispiel Italien haben eine Erbschaftssteuer (Handänderungssteuer) aber keine Grundsteuer, oder wie Griechenland überhaupt nicht einmal ein Grundbuch. Die mir bekannten Gesamtbesteuerungsfälle von Grund und Boden aus D, I, CH, F, I, Gr, Hr,Sio,E,H, FL und USA führten allesamt aus Steuerbelastungsgründen zur Flucht aus Österreich. Die dabei aus Österreich ausgelagerten (also verloren gegangenen) Arbeitsplätze habe die 100.000er Marke weit überschritten. Ich denke, man müßte eher daran denken in den Bereichen Landwirtschaft und Industrie die Gesamtbelastung auf Grund und Boden auf das Niveau unserer Anreiner abzusenken. In Bezug auf die Vermögenssteuer ist der jährliche Netoertrag bei 80% der landwirtschaftlichen Betriebe inklusive Vermietung und Verpachtung inklusive Großbetriebe unter 0,1 % des Vermögens. 0,3 % Vermögenssteuer pro Jahr ist somit über 0,2 % Enteignung pro Jahr. Diese schleichende Enteignung droht dann die Instandhaltung zu verhindern, da es nur vom Gewinn einen Reparaturfond geben kann, und kostet Arbeitsplätze. Gleiches läßt sich auf die Erbschaftssteuer hochrechnen. Da ist die Enteignung mangelhaft bewirtschfter Flächen vorwiegend von Kirche (Bodenpersonalmangel), Gemeinden (wirtschaftlicher Druck), einigen Bundesländern und Bund wohl die bessere Lösung.

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